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Schwarzarbeit
Unter den Begriff Schwarzarbeit fallen alle unangemeldete Tätigkeiten, die unter Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht ausgeübt werden. Bedeutsam sind vor allem Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Anhaltspunkte für Schwarzarbeit bestehen vor allem dann , wenn die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen mündlich vereinbart und die Gegenleistung bar bezahlt wird.

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