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Geldwäsche (GwG) →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt. 
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele: 
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel: 
  • Illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Unterschlagung →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel: 
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung
Interessenkonflikte →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren. Eine solche Situationen liegt bspw. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet. 
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc. 
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor. 
Produktsicherheit →
Die Produktsicherheit umfasst zahlreiche Rechtsvorschriften, die die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt zum Gegen­stand haben. Gemeldet werden können hier Verstöße gegen geltende Produktsicherheitsgesetze, -verordnungen und -richtlinien sowie allgemeine Sicherheitsstandards. Die zentrale Rechtsvorschrift ist in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz
Verbraucherschutz →
Zum Verbraucherschutz zählen alle Vorschriften, die den Verbraucher vor Übervorteilung durch Unternehmen schützen sollen. Hier können sämtliche Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften zum Verbraucherschutz gemeldet werden. Zum Beispiel: Systematisches Ignorieren von Verbraucherwiderrufsrechten. 
Straftaten →
Hierzu zählen Verstöße gegen Strafvorschriften, insbesondere des allgemeinen Strafrechts.  Erfasst sind Handlungen gerichtet gegen geschützte Rechtsgüter wie den menschlichen Körper oder das Vermögen. Zum Beispiel: Körperverletzung, Betrug, Untreue, Diebstahl etc. 
Schwarzarbeit →
Unter den Begriff Schwarzarbeit fallen alle unangemeldete Tätigkeiten, die unter Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht ausgeübt werden. Bedeutsam sind vor allem Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Anhaltspunkte für Schwarzarbeit bestehen vor allem dann , wenn die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen mündlich vereinbart und die Gegenleistung bar bezahlt wird.
Steuern →
Hierzu zählen sämtliche Verstöße gegen geltende Steuervorschriften. Zum Beispiel: Steuerhinterziehung.
Arbeitsschutz →
Unter dem Begriff Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Arbeitsgestaltung gefasst. Hier können sämtliche Rechtsverstöße in Zusammenhang mit mangelndem Arbeitsschutz gemeldet werden. Zum Beispiel: Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz etc.
Sonstiges →
Hier können relevante Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes gemeldet werden, für die es keine Sonderkategorie gibt.